Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen, 29.05.2001 - L 9 SB 265/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,22537
LSG Niedersachsen, 29.05.2001 - L 9 SB 265/97 (https://dejure.org/2001,22537)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.05.2001 - L 9 SB 265/97 (https://dejure.org/2001,22537)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Mai 2001 - L 9 SB 265/97 (https://dejure.org/2001,22537)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,22537) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    Schwerbehindertenrecht - Zuerkennung des Nachteilsausgleichs H - zeitlicher Mindestumfang des Hilfebedarfs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    1 Stunde; 2 Stunden; Grundpflege; hauswirtschaftliche Verrichtung; hauswirtschaftliche Versorgung; hauswirtschaftlicher Hilfebedarf; Hilfebedarf; Hilflosigkeit; Merkzeichen H; Mindestgrenze; Mindestumfang; Nachteilsausgleichs H; Pflegebedürftigkeit; Pflegestufe; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 02.07.1997 - 9 RVs 9/96

    Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich H -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 29.05.2001 - L 9 SB 265/97
    Zu den Verrichtungen in diesem Sinne gehören das An- und Auskleiden, die Nahrungsaufnahme, die Körperpflege (Waschen, Kämmen, Rasieren), das Verrichten der Notdurft, die Mobilität (Aufstehen, Zubettgehen, Bewegung innerhalb und außerhalb der Wohnung) und ein Mindestmaß an persönlicher Kommunikation (BSG, Urt. v. 2. Juli 1997 -- 9 RVs 9/96 --).

    Dieser Mindestumfang der Hilfe ist jedoch kaum im Sinne einer starren zeitlichen Grenze zu verstehen (vgl. zuletzt Urt. v. 2. Juli 1997 -- 9 RVs 9/96 --, wo der Anspruch auf Feststellung der Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs "Hilflosigkeit" mit der Begründung verneint wird, daß der dortige Anspruchsteller lediglich bei einzelnen Verrichtungen auf Hilfe angewiesen sei und im übrigen der Hilfebedarf die zeitliche Mindestgrenze von 1 Stunde täglich auch deutlich unterschreite).

  • FG Hamburg, 27.01.2000 - V 56/97

    Berücksichtigung von Verlusten der Vorjahre; Nachträgliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 29.05.2001 - L 9 SB 265/97
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 10. September 1999 (Az.: L 9 V 56/97) darauf hingewiesen, daß ihn die Rechtsauffassung der Sektion Versorgungsmedizin des Sachverständigenbeirats in der Sache nicht überzeugt.
  • LSG Niedersachsen, 17.07.2001 - L 9 SB 165/99

    1 Stunde; 2 Stunden; Grundpflege; hauswirtschaftliche Verrichtung;

    Wie er inzwischen wiederholt entschieden hat (vgl. Urteil vom 10. September 1999 -- Az. L 9 V 56/97 --, Urteil vom 29. Mai 2001 -- Az. L 9 SB 265/97 --) bietet weder der Wortlaut des Gesetzes noch die ihn auslegende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) für diese zeitliche Grenze einen Anhalt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2004 - L 9 SB 105/00
    Soweit allerdings der erkennende Senat zuletzt mit Urteil vom 29. Mai 2001 (Az.: L 9 SB 265/97) die Auffassung vertreten hat, dass es nach § 33 b Abs. 6 EStG für das erforderliche Ausmaß des Hilfebedarfs nicht in erster Linie auf die zeitliche Dauer der Hilfeleistungen als solche, sondern auf eine Bewertung des Verhältnisses der noch selbständig zu erledigenden Verrichtungen zu denjenigen Verrichtungen ankomme, bei denen Hilfebedarf bestehe, und dass daneben die Wesentlichkeit der Hilfeleistung unter dem Gesichtspunkt ihres wirtschaftlichen Wertes lediglich dann in Frage stehe, wenn ein zeitliches Mindestmaß von etwa 1 Stunde täglich unterschritten werde, wird diese Rechtsauffassung aufgegeben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht